AGB - Tourist-Information Göhren-Lebbin

Markplatz 10, 17213 Göhren-Lebbin · Telefon 039932 82186 · Fax 039932 82187
E-Mail: info@goehren-lebbin.com · Internet: www.goehren-lebbin.com


Hier können Sie die AGB runterladen (PDF) oder nachfolgend lesen:


Allgemeine Vertragsbedingung (AGB) zwischen der Tourist-Information
der Gemeinde Göhren-Lebbin / Vermieter und dem Mieter

1. Vertragsverhältnis
Der Mietvertrag wird direkt zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen.

1.a Buchung
Die Buchung erfolgt online oder schriftlich mit den Buchungsunterlagen der Tourist-Information der Gemeinde Göhren-Lebbin. Mit der Buchung bietet der Mieter den verbindlichen Abschluss eines Mietvertrages an. Nur mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung kommt der Mietvertrag zustande. Die Buchungsbestätigung und die Rechnung erhält der Mieter von der Tourist-Information der Gemeinde Göhren-Lebbin – im Auftrag und auf Rechnung des Vermieters.

2. Preise
Alle angegebenen Preise sind inkl. MwSt. und in den einzelnen Hausbeschreibungen aufgeführt.

3. Zahlungsfristen
Mit Vertragsabschluss bzw. Buchung wird gegen Aushändigung der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises für die Ferienunterkunft innerhalb 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt auf das angegebene Konto zu entrichten. Erfolgt die Buchung in weniger als 30 Tagen vor Reiseantritt, so ist der Gesamtpreis sofort zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung hat der Vermieter ein Rücktrittsrecht und kann Ihnen den Zugang zur Ferienunterkunft verweigern.

4. Nutzung
Die möblierte Ferienunterkunft wird ausschließlich nur vorrübergehend genutzt bzw. als Übergangsunterkunft für den im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum. Die Unterkunft darf nur mit den im Hausprospekt angegebenen Personenzahlen genutzt und bewohnt werden. Eine Untervermietung bzw. Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt, die Aufnahme weiterer Personen ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters und ggf. gegen Entrichtung eines dann noch zu vereinbarenden Zuschlags zur Miete zulässig.

Der Mieter übernimmt die möblierte Unterkunft in gereinigtem und ordnungsgemäßem Zustand mit dem vorhandenen Inventar.
Etwaige Mängel oder Schäden bei der Übernahme sind unverzüglich der Tourist-Information der Gemeinde Göhren-Lebbin zu melden.

Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Zuwiderhandlungen für alle Beschädigungen des Mietobjekts und seiner Ausstattung, die durch ihn oder einen Mitbewohner, Besucher usw. schuldhaft verursacht werden.

5. Verbrauchskosten
Die Verbrauchskosten für Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Heizung werden berechnet, wie in der Hausbeschreibung angegeben.

6. Endreinigung
Die Endreinigung wird wie in der Hausbeschreibung angegeben entrichtet.

7. Wäsche
Die Bettwäsche und Handtücher werden Hausbeschreibung angegeben berechnet.

8. Haustiere
Die Regelung über das Mitbringen von Haustieren ist der Hausbeschreibung zu entnehmen.

9. Ein- und Auszug
Die Ferienunterkunft steht dem Mieter am ersten Buchungstag wie in der Hausbeschreibung angegeben zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr ordentlich und aufgeräumt verlassen werden.

10. Umbuchungen / Zeiträume
Umbuchungen des Zeitraums werden soweit möglich von der Tourist-Information Göhren-Lebbin durchgeführt. Für jede vom Mieter gewünschte Umbuchung berechnen wir eine Aufwandsentschädigung von 25,00 €.

11. Umbuchung Ferienunterkunft
Umbuchungen auf eine andere grundsätzlich nicht möglich.

12. Meldegesetz
Der Mieter ist verpflichtet, Meldegesetzes Folge zu leisten.

13. Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrags
Ohne Angaben von Gründen ist der Mieter jederzeit berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, die folgende pauschale Entschädigung an den Vermieter zu zahlen.

Bei Kündigung sind vom Mieter

bis zum 45. Tag vor Reiseantritt     15 %
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt     25 %
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt     50 %
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt     80 %
danach                                        90 %

des vertraglich vereinbarten Reisepreises für die vereinbarte Mietzeit an den Vermieter zu zahlen.

Bei vorzeitiger Abreise des Mieters nach Mietbeginn verfällt die geleistete Mietzahlung für den Mietzeitraum zugunsten des Vermieters.

Der Abschluss einer Reiserücktritts– und Reiseabbruchversicherung wird dem Mieter von uns und dem Vermieter empfohlen. Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder andere unerwünschte Vorkommnisse, auch innerhalb der Familie, können unvorhergesehen eintreten.

14. Haftung
Der Vermieter haftet für ordnungsgemäße Erbringung der im Mietvertrag vertraglich vereinbarten Leistungen.

15. Datenschutz
Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine notwendigen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Vermieter gewährleistet, dass die anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung des Mietvertrages erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. Der Vermieter wird Mieterdaten nicht zu Werbezwecken oder ähnlichem an Dritte weitergeben.

16. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, soll das Amtsgericht Waren (Müritz) zuständig sein.





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