Kurabgabe Göhren-Lebbin
Willkommen in Göhren-Lebbin
Staatlich anerkannter Erholungsort
Die Gemeinde Göhren-Lebbin erhebt seit dem 01.10.2004 eine Kurabgabe.
Warum ist eine Kurabgabe nötig – und wofür wird sie verwendet?
Die Kurabgabe ist keine „Aufenthaltssteuer“, wie manche Besucher – oft aus Informationsmangel– glauben. Diese Einnahmen werden per Gesetz zweck-gebunden zur Entwicklung des Erholungsortes eingesetzt.
Sie tragen also durch ihren Beitrag ganz persönlich mit dazu bei, dass beispielsweise die Rad-, Reit- und Wanderwege , Grünlagen, Uferpromenaden, Parkanlagen, Wegweiser oder Übersichtstafeln weiter ausgebaut bzw. neugeschaffen werden können. Aber auch die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfordern mehr Aufwand, der aus den Einnahmen der Kurabgabe mit gesichert wird.Nicht zuletzt möchten wir Sie vor, während und nach Ihrem Aufenthalt bei uns umfassend und kompetent informieren – auch diese Leistungen, vornehmlich der Touristinformation in Göhren-Lebbin erfordern viel Kraft, Zeit und eine solide Finanzierung.
Die Gemeinde Göhren-Lebbin und ihre Einwohner möchten Ihnen angenehme und zuverlässige Gastgeber sein. Mit Ihrer finanziellen Unterstützung, für die wir uns auf diesem Weg bedanken möchten, wird uns das auch in Zukunft gelingen.
Für Hinweise, Wünsche und Kritiken sind wir jederzeit dankbar.
Gemeinde Göhren-Lebbin
-Der Bürgermeister-
![]() Faltplan zur Kurabgabe mit Ermäßigungen in der Gemeinde erhalten Sie bei Ankunft vor Ort |
![]() Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Göhren - Lebbin |


